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BGH, 13.10.1970 - 1 StR 311/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Geeignetheit einer ungeladenen Pistole als Drohmittel - Strafschärfung bei gemeinschaftlichem Vorgehen - Vermeintliche Gefährlichkeit der Drohung als Strafschärfung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65
Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn" …
Auszug aus BGH, 13.10.1970 - 1 StR 311/70
Eines neuen Entschlusses hätte es auch dann nicht bedurft, wenn die für sie ungünstigeren Umstände eingetreten wären (BGHSt 21, 14, 18) [BGH 02.02.1966 - 2 StR 525/65]. - BGH, 15.10.1969 - 2 StR 334/69
Schuldmindernde Auswirkung von Alkoholmissbrauch - Mittäterschaftliche …
Auszug aus BGH, 13.10.1970 - 1 StR 311/70
Grund für die Strafschärfung bei gemeinschaftlichem Vorgehen ist die Tatsache, daß das Zusammenwirken mehrerer die Gefährlichkeit des Angriffs erhöht (BGHSt 23, 122, 123) [BGH 15.10.1969 - 2 StR 334/69].
- BGH, 12.11.1974 - 1 StR 555/74
Versuchter Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Beschränkung …
Der Begriff der Gemeinschaftlichkeit in § 223 a StGB deckt sich mit dem der Mittäterschaft in § 47 StGB (BGH VRS 14, 286, 287; BGHSt 23, 122; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1970 - 1 StR 311/70).